Das Sachgebiet Elektrotechnik und Maschinenwesen ist für die Bauaufgaben des Landes zuständig und unterstützt planungs- und ausführungsbegleitend die staatlichen Bauämter. Den Schwerpunkt bildet die Technische Infrastruktur und die Technische Gebäudeausrüstung.
Die Ausschreibung des Strom- und Gasbezugs für die Hochschulen wird vom Sachgebiet federführend organisiert.
Weitere Informationen über den staatlichen Hochbau in Bayern sowie über die staatlichen Bauämter in Mittelfranken erhalten Sie unter
Kommunen, Träger von Krankenhäusern und privaten Schulen werden bei der Durchführung von Hochbaumaßnahmen, hier mit dem Schwerpunkt Technische Infrastruktur und Gebäudeausrüstung, baufachlich beraten und die Zuwendungsanträge baufachlich geprüft.
Weitere Informationen und Hinweise zum Förderverfahren und den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie über die zuständigen Fördersachgebiete
Das Sachgebiet ist für das Energiesparcontracting übergreifend über alle Liegenschaften des Freistaates Bayern zuständig.
Beim Energiesparcontracting setzt ein Unternehmen (Contractor) Kapital und Know-How zur Energiekostenreduzierung in Gebäuden ein. Die Refinanzierung der Investitionen erfolgt durch eine Beteiligung an den eingesparten Energiekosten.
Weitere Informationen sowie einschlägige Leitfäden zu diesem Thema gibt es unter www.cib.bayern.de.
Bei Fördermaßnahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden die Zuwendungsanträge für U- und Straßenbahnen geprüft.
Bei sonstigen Fördermaßnahmen des ÖPNV liegt die Zuständigkeit bei den technischen Betriebsanlagen.
Weitere Informationen und Hinweise zum Förderverfahren und den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie über die zuständigen Fördersachgebiete.
Die Technische Aufsichtsbehörde ist als Bauordnungs- und Betriebsaufsichtsbehörde über die Straßenbahnen und U-Bahnen in Nordbayern für die Genehmigung von Bauvorhaben, die Zulassung von Fahrzeugen und die Aufsicht über den Betrieb zuständig.
Sie wirkt fachlich bei der Streckengenehmigung, Planfeststellung und Betriebserlaubnis durch Sachgebiet 23 mit.
Die Landeseisenbahnaufsicht ist die Aufsichtsbehörde für nicht bundeseigene Eisenbahnen in Nordbayern. Sie ist für genehmigungspflichtige Maßnahmen, die Zulassung von Schienenfahrzeugen, die Aufsicht über Instandhaltung und Betrieb sowie für den Vollzug der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung zuständig.
Sie wirkt bei Genehmigungen im Rahmen von Planfeststellungs- und Plangenehmigungs-verfahren mit.
Das Sachgebiet ist auch für die Gewährung von Ausgleichsleistungen für Bahnübergänge nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
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