Ansprechpartner:
Herr
Herbert Hartel
Arbeitsbereichsleiter
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Erreichbarkeit
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E-Mail
Tel:
0981/531453
Fax:
0981/535453
Zimmer 433
Fahrerlaubnisangelegenheiten
Fahrerlaubnisrecht
- Anerkennung von Stellen für die Ausbildung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erster Hilfe,
- Anerkennung von Sehteststellen,
- Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungen,
- Anerkennung von Kursleitern für die Durchführung von besonderen Aufbauseminaren,
- Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung,
- Widerspruchsverfahren im Fahrerlaubnisrecht.
Fahrlehrerrecht
- Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten,
- Anerkennung von Einweisungsseminaren für Ausbildungsfahrlehrer,
- Anerkennung der Träger von Einweisungslehrgängen zum Erwerb der Seminarerlaubnis,
- Anerkennung der Träger von Fortbildungslehrgängen,
- Widerspruchsverfahren im Fahrlehrerrecht.
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem BKrFQG
Zuletzt geändert am 02.03.2011.