An den Raum und seine Ressourcen werden die unterschiedlichsten Ansprüche gestellt: z.B. der Bau von Straßen und Wohnungen, Einrichtungen zur Energieerzeugung und -verteilung, Land- und Forstwirtschaft, die Ausweisung von Industriestandorten und Einkaufszentren, Gewerbegebieten und Freizeitzentren, Überschwemmungsgebieten und Schutzgebieten.
Aufgabe der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung ist es, alle raumrelevanten Planungen und Maßnahmen zukunftsbezogen zu koordinieren mit dem Ziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, zu sichern und damit zu einer nachhaltigen Raumentwicklung beizutragen.
Die Raumordnung, Landes- und Regionalplanung arbeitet sowohl konzeptionell durch die Aufstellung zusammenfassender, übergeordneter und überörtlicher Raumordnungspläne als auch Einzelfallbezogen durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen. Sie wendet sich an die öffentlichen Planungsträger. Der Bürger wird ihr Wirken nur in wenigen Fällen, etwa bei Betroffenheit in Raumordnungsverfahren, direkt wahrnehmen. Die Erfolge der langjährigen Arbeit zeigen sich für den Bürger im Ausgleich struktureller Unterschiede und in einer kontinuierlichen Entwicklung des Lebensraumes.
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