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Ansprechpartner:

Herr
Reinhard Müller
Sachgebietsleiter
-Erreichbarkeit
-E-Mail
Tel:
0981/531594
Fax:
0981/535594
Zimmer 456


REGULIERUNG
der Netzentgelte
- STROM und GAS -
Kontakt unter:
- E-Mail

Preisprüfung, Regulierung Strom- und Gasnetzentgelte


Regulierung Strom- und Gasnetzentgelte

Nach dem Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas gewährleistet sein. Dabei dient die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgung den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.

Die Aufgaben der Regulierungbehörde nehmen die Bundesnetzagentur sowie die Landesregulierungsbehörden war. Dabei obliegt den Landesregulierungsbehörden gemäß § 54 EnWG insbesondere die Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang nach § 23a EnWG, die Genehmigung oder Festlegung im Rahmen der Bestimmung der Entgelte für den Netzzugang im Wege einer Anreizregulierung nach § 21a EnWG sowie die Genehmigung oder Untersagung individueller Entgelte für den Netzzugang soweit vorgesehen in einer nach § 24 Satz1 Nr.3 erlassenen Rechtsverordnung. Zuständig sind die Landesregulierungsbehörden dabei für alle Energieversorgungsunternehmen mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, deren Netze nicht über die jeweilige Landesgrenze hinausreichen.

Innerhalb Bayerns wurde die Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde insbesondere bei den aufgeführten Aufgaben auf diejenige Regierung übertragen, in deren Bezirk der jeweilige Sitz der Hauptverwaltung des Unternehmens ist. Damit sind wir die zuständige Regulierungsbehörde für alle in Mittelfranken tätigen Energieversorgungsunternehmen mit Ausnahme der N-ERGIE AG (Bundesnetzagentur) sowie der infra Fürth GmbH, Geschäftsbereich Elektrizitätsverteilernetz (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie).

Die Entscheidungen der Bayerischen Landesregulierungsbehörde sind auf der zentralen Internetseite veröffentlicht. Diese finden Sie unter folgender Adresse: www.bayerische-landesregulierungsbehoerde.de. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Regulierung der Energieversorgungsnetze sowie zu den Aufgaben der Landesregulierungsbehörden.

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Zuletzt geändert am 02.03.2011.

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