Die Teilnahme am Luftverkehr bedarf einer Erlaubnis und entsprechender Berechtigungen. Zu unterscheiden sind Berechtigungen zum Führen von Motorflugzeugen, Hubschraubern, Motorseglern, Segelflugzeugen, Freiballonen oder Luftsportgeräten. Luftfahrerscheine werden in der Regel mit einer begrenzten Gültigkeit erteilt und müssen regelmäßig verlängert werden.
Der Erwerb einer Luftfahrererlaubnis erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung kann nur bei einer genehmigten Flugschule oder registrierten Ausbildungseinrichtung durchgeführt werden und vermittelt Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in Luftrecht, Navigation, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugkunde, Technik, Aerodynamik, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen. Erst nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bei dem zuständigen Luftamt wird die Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Luftämter.
Hier sind folgende Stellen zuständig:
Das Luftfahrt-Bundesamt für Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer;
die Luftsportverbände für die Luftsportgeräteführer.
Persönliche Voraussetzungen:
Fachliche Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen im Einzelnen können bei den Luftfahrerschulen oder bei den Luftämtern erfragt werden.
ca. 120 € (ohne Prüfungsgebühr und Ausbildungskosten)
Persönliche Voraussetzungen:
Fachliche Voraussetzungen:
Je nach Erlaubnis Nachweis einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Übungsflügen mit Fluglehrer oder Befähigungsüberprüfung durch anerkannte Prüfer.
15 - 40 €
Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer Luftrecht, Navigation, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugkunde, Technik, Aerodynamik, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen. Sie wird bei Erreichen von 75% der erreichbaren Punkte als bestanden gewertet.
In der praktischen Flugprüfung muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Seite "Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG"
Ausbildung/Erwerb der Erlaubnis:
Nachweis Notlandeübungen (PDF-Dokument)
Verlängerung bzw. Erneuerung der Erlaubnisse:
Antrag auf Neuausstellung einer neuen Lizenz gem. JAR-FCL bzw. LuftPersV (Ablauf der 5-jährigen Gültigkeit) (PDF-Dokument)
Mitteilung über die erfolgte Verlängerung einer Klassenberechtigung durch den Lehrberechtigten (PDF-Dokument)
Erweiterung der Erlaubnis:
Erwerb der Berechtigung zum Durchführen kontrollierter Sichtflüge (CVFR-Berechtigung); (PDF-Dokument)
Schleppberechtigung SEP; (PDF-Dokument)
Schleppberechtigung TMG; (PDF-Dokument)
Liste der fliegerärztlichen Untersuchungsstellen (PDF-Dokument) - wird derzeit überarbeitet und ist deshalb vorübergehend nicht verfügbar
Liste Flugschulen in Nordbayern (PDF-Dokument) - wird derzeit überarbeitet und ist deshalb vorübergehend nicht verfügbar.
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