Das Luftamt Nordbayern ist seit 1971 bei der Regierung von Mittelfranken eingerichtet und nimmt als eine der bayerischen Luftfahrtbehörden für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken und Oberpfalz Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung wahr.
Die Anschrift des Luftamtes und weitere Erreichbarkeitsdaten finden Sie hier.
Zentrale Grundlage des Luftverkehrsrechts in Deutschland ist das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Die Aufgaben dieses Gesetzes werden von den Bundesländern in Auftragsverwaltung wahrgenommen, soweit sie nicht vom Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung oder einer von ihm beauftragten Stelle oder von dem Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen werden. In Bayern werden die den Ländern übertragenen Aufgaben der Luftfahrtverwaltung vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr und dem Luftamt Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken und dem Luftamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern wahrgenommen.
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Beauftragte für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Luftfahrtverwaltung im Bereich der Luftsportgeräte und Flugmodelle:
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