Verkehrsunternehmen und Betriebsführer mit Genehmigungen nach §§ 42 und 43 Ziffer 2 PBefG, die an Schüler, Studenten und Auszubildende Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs ausgeben.
Bei der Regierung von Mittelfranken mit dem förmlichen Antragsformular.
Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai des laufenden Kalenderjahrs für das abgelaufene Kalenderjahr eingegangen sein (Ausschlussfrist). Dem Antrag ist die Zuscheidung der Anzahl der Karten und der Erträge durch den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg beizulegen.
Kostensätze ab 01.01.2011:
Gruppe 1: 0,2134 Euro pro Pkm
(Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner)
Gruppe 2: 0,1884 Euro pro Pkm
(Einwohner mit mehr als 44.000 Einwohner)
Gruppe 3: 0,1728 Euro pro Pkm
(Gemeinden mit bis zu 44.000 Einwohner)
Gruppe 4: 0,1187 Euro pro Pkm
(Überlandlinienverkehr)
Gültigkeitstage für das Ausgleichsjahr 2012
§ 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
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