Bau und Ausbau von Haltestelleneinrichtungen
Ersatzbeschaffungen sind nicht förderfähig.
Förderfähig sind nur solche Unterstell-/Wartehallen, die transparent sind. Die Seitenwände müssen eine größtmögliche Transparenz gewährleisten. Sie können aus Stahl, Holz oder Stein jeweils in Kombination mit Glas errichtet werden.
50 % des Netto-Anschaffungspreises. Bei Unterstell-/Wartehallen höchstens 5.000 € je Förderobjekt.
Bei der Regierung von Mittelfranken mit dem förmlichen Antragsformular.
Dem Antrag ist ein Angebot/Kostenaufstellung und bei Unterstell-/Wartehallen ein Lageplan beizufügen.
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