Um die Breitbandversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten zu verbessern, fördert der Freistaat Bayern als Ergänzung zur Breitbandinitiative Bayern die zur Herstellung einer bedarfsgerechten Breitbandinfrastruktur notwendigen Investitionen. Grundlage ist die „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten“ vom 23. Juni 2008 in der Fassung vom 26. Mai 2009.
Die EU-Kommission hat die Verlängerung des bayerischen Breitbandförderprogramms bis zum 31.12.2011 gestattet.
Allerdings müssen zwei leichte Änderungen bei Markterkundung- und Auswahlverfahren beachtet werden, die ab dem 01.01.2011 gelten:
Details entnehmen Sie bitte der PDF-Datei "Änderung der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)"
Das bedeutet:
Für Markterkundung- und Auswahlverfahren, die ab dem 01.01.2011 starten, gelten diese Änderungen! Der Mustertext für das parallele Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren ist entsprechend von der Kommune anzupassen.
Förderanträge für vorbereitende Planungsarbeiten und Machbarkeitsstudien und Anträge für Infrastrukturinvestitionen können bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden. Haushaltsmittel stehen jedoch voraussichtlich erst ab April 2011 zur Verfügung. Daher kann ein genauer Bescheidstermin nicht genannt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Breitbandinitiative Bayern (http://www.breitband.bayern.de/win2/inhalte/index.jsp) und bei Herrn Heinrich Albrecht, Tel.: 0981/531368.
Zusätzliche Informationen zum Konjunkturpaket II finden Sie unter diesem Link.
Der bundesweite Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur steht seit 8. Dezember 2009 Ländern, Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung. Die notwendigen Informationen und Anlagen zur selbstständigen Anmeldung durch die Antragsberechtigten finden Sie hier.
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