Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen - KMU - der gewerblichen Hotellerie mit mindestens neun Betten für Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Gastronomische Betriebe ohne Hotelkapazitäten können bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus ausnahmsweise gefördert werden. Sonstige Unternehmen der Tourismuswirtschaft, Privatvermieter und Anbieter von Ferienwohnungen können nicht unterstützt werden.
Die Maßnahmen müssen über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Schönheitsreparaturen hinausgehen. Bloße Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig. Gefördert werden insbesondere
Die Förderung (= Zuwendung) erfolgt in Form eines (Zins-) Zuschusses zu den förderfähigen Investitionen, der zur Verbilligung eines Darlehens bei der LfA eingesetzt wird.
Die Betriebsstätte muss sich grundsätzlich in einem Fremdenverkehrsgebiet entsprechend dem tourismuspolitischen Konzept der Staatsregierung (siehe Fremdenverkehrsgebietskarte) befinden.
Förderfähig sind Aufwendungen für die Anschaffung bzw. Herstellung der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind unter gewissen Voraussetzungen förderfähig, soweit die Anschaffungskosten aktiviert werden. Nicht gefördert werden Aufwendungen für den Grunderwerb.
Förderfähig ist grundsätzlich nur die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, nachdem der Antrag bei der Regierung von Mittelfranken eingegangen ist.
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen.
Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) (PDF-Dokument)
KMU-Definition:
KMU sind Unternehmen, die
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
Die Unternehmen müssen außerdem unabhängig sein. Verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen werden bei Berechnung der Schwellenwerte berücksichtigt.
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