Die Förderung soll die Durchführung von Maßnahmen erleichtern, die die gewerbliche Struktur verbessern, die Wirtschaft stärken und zur Herausbildung einer ökonomisch sinnvollen agrar-gewerblichen Mischstruktur in Bayern beitragen.
Des weiteren soll sie der Verbesserung der Tourismusinfrastruktur dienen, ihren Erholungswert erhöhen und damit die Wirtschaftskraft stärken
Gefördert werden können Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Durchführung von Maßnahmen wie z.B.:
Die Förderung wird in der Regel in Form eines Investitionszuschusses gewährt.
Die Maßnahme muss in einem Fördergebiet durchgeführt werden.
Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Anträge (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) werden über die zuständige Kreisverwaltungsbehörde an die Regierung von Mittelfranken Sachgebiet 300, Promenade 27, 91522 Ansbach als Bewilligungsbehörde gerichtet.
Eine eingehende Vorbesprechung bei der Regierung von Mittelfranken ist erforderlich.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie;
KfW Förderbank für die Finanzierung von kommunalen Infrastruktur;
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