Gefördert werden Vorhaben mit dem Ziel, in Unternehmen neue Technologien einzuführen, die vom Antragsteller in wesentlichen Teilen nicht selbst entwickelt worden sind. Dabei muss es sich um den Einsatz neuer Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.
Es können nur Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geförderte werden, wenn
Formblatt auf Gewährung eines Darlehens für ein Anwendungsvorhaben im Rahmen des Bayer. Technologieförderungsprogramms mit folgenden Unterlagen:
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre
- Gesellschaftsverträge
- Handelsregisterauszüge
- Lageplan des Grundstücks (bei baulichen Maßnahmen)
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