Im Rahmen des Beschäftigungspaktes Bayern wurden 1996 aus Privatisierungserlösen 204,5 Mio. € in einen Arbeitsmarkt- und Sozialfonds eingestellt. Dieser Kapitalgrundstock selbst bleibt unangetastet. Aus den Zinsen stehen jährlich ca. 8,75 Mio. € zur Verfügung. Aus dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt.
Diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfolgen ergänzend zu den Angeboten der Bundesanstalt für Arbeit und zu den Fördermaßnahmen des europäischen Sozialfonds vorrangig in strukturschwachen und/oder arbeitsmarktlichen Problemregionen. Von den 12 ausgewählten Agenturbezirken in Bayern gehört der gesamte Bezirk der Agentur für Arbeit Nürnberg zum Fördergebiet.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Arbeitsmarktfonds, zur Projektkonzeption, dem Auswahl- und dem Förderverfahren an den angegebenen Ansprechpartner.
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, beim Bayerischen Landesamt für Versorgung und Familienförderung oder bei den jeweils zuständigen Agenturen für Arbeit.
Informationen über die aktuellen Fördermöglichkeiten im Bereich des Ausbildungsstellenmarktes erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
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