Design- und Gestaltungskompetenz sind entscheidende Erfolgsfaktoren im Wettbewerb von Unternehmen und Regionen. Die Förderung des Design ist Bestandteil der bayerischen Designinitiative, deren Ziel es ist, Bayerns Spitzenposition als Gestaltungsstandort weiter strategisch auszubauen.
Gefördert werden
a) im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten z.B.:
b) mit einer Förderpauschale
Seminarmaßnahmen und Einzelberatungen werden nicht gefördert.
Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. In dringenden Fällen kann dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme zugestimmt werden.
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen können den "Fördergrundsätzen Design" (siehe Rechtsgrundlagen) entnommen werden.
Zuständig für die Entgegennahme von Förderanträgen der Projektträger ist die bayern design GmbH, Luitpoldstr. 3, 90402 Nürnberg. Die Anträge werden von der bayern design GmbH mit einer Stellungnahme beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Es wird empfohlen, sich für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragsbearbeitung an die bayern design GmbH, Herrn Fuchs (fuchs@bayern-design.de, Telefon: 0911/240 22 22) zu wenden.
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