Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen - KMU).
Gefördert werden vorrangig Verbesserungen des Angebots durch
In Ausnahmefällen auch Errichtungen oder Erweiterungen des Angebots.
Die Förderung (= Zuwendung) kann entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern gegebenen Darlehens beantragt werden.
Vorhaben in der gewerblichen Tourismuswirtschaft werden gefördert, wenn der Betrieb in einem der folgenden Gebiete liegt:
Förderfähig ist grundsätzlich nur die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, nachdem der Antrag bei der Regierung von Mittelfranken eingegangen ist.
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen.
Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) (PDF-Dokument)
KMU-Definition:
KMU sind Unternehmen, die
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
Die Unternehmen müssen außerdem unabhängig sein. Verbunden Unternehmen oder Partnerunternehmen werden bei Berechnung der Schwellenwerte berücksichtigt.
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