Förderung regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben der Industrie, des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes mit Mitteln der „Bayerischen regionalen Förderungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft“.
Die Förderung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern gegebenen Darlehens gewährt werden.
Förderfähig ist grundsätzlich nur die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, nachdem der Antrag bei der Regierung von Mittelfranken eingegangen ist.
Es können Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen - sog. KMU - gefördert werden, wenn:
Das Vorhaben muss in den Fördergebieten der Bayerischen regionalen Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft durchgeführt werden.
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen.
KMU-Definition:
KMU sind Unternehmen, die
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
Die Unternehmen müssen außerdem unabhängig sein. Verbunden Unternehmen oder Partnerunternehmen werden bei Berechnung der Schwellenwerte berücksichtigt.
Einzelne Branchen, z. B. die Bauwirtschaft, das Transport- und Lagergewerbe sowie der Einzelhandel sind von der Regionalförderung ausgeschlossen.
Keine
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