Die Regierung von Mittelfranken bestellt die Bezirksschornsteinfegermeister und regelt die Einteilung der Kehrbezirke. Die Bestellung erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung und Durchführung eines Auswahlverfahrens. Aktuelle Ausschreibungen werden auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken und in der Regel auch im Regierungsamtsblatt veröffentlicht.
Die Bestellung erfolgt auf die Dauer von sieben Jahren. Die Dienstaufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister liegt nicht bei der Regierung, sondern bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Diese sind zuständig für die Überwachung des Ausführens gesetzlicher Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister, die Behandlung von Beschwerden der Kunden und - insbesondere in Streitfällen - auch für die Überprüfung und ggf. Beitreibung von Gebührenforderungen, die Durchsetzung von vorgeschriebenen Kaminkehrerarbeiten sowie die Behandlung von Mängelanzeigen.
Den für Ihr Anwesen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister können Sie auf den Internetseiten der Schornsteinfeger-Innung Mittelfranken ermitteln. Dort erhalten Sie auch Auskünfte fachlicher Art zum Tätigkeitsbereich des Kaminkehrerhandwerks.
Schornsteinfeger-Innung Mittelfranken
Lechnerstr. 6
90482 Nürnberg
Tel. 0911 544070
www.schornsteinfeger-innung-mittelfranken.de
Geschäftszeiten: Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
| Seitenanfang | Suche | Impressum und Datenschutzerklärung | Kontakt | © 2011 Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach