Die Vergabekammer Nordbayern überprüft auf Antrag Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, deren Vergabestelle ihren Sitz in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken hat, sofern der Auftragswert der nachgefragten Bau-, Liefer- oder Dienstleistung den maßgeblichen EU-Schwellenwert überschreitet.
Anträge auf Nachprüfung von Vergabeverfahren sind zu richten an:
Regierung von Mittelfranken,
Vergabekammer Nordbayern,
Postfach 606, 91511 Ansbach,
Tel. 0981/53-1277, Telefax 0981/53-1837
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
der Sitz der Vergabestelle in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben liegt.
Hierfür ist die
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern,
Postfach,
80534 München,
Tel. 089 / 2176-2411 Fax 089 / 2176-2847
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
zuständig.
Für Aufträge des Bundes ist die
Vergabekammern des Bundes
Villemomblerstr. 76
53123 Bonn
Tel. 0228 / 9499-0 Fax 0228 / 9499-400
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
anzurufen.
Ebenso kann die Vergabekammer nicht beratend tätig werden.
Hierfür sind die VOB- bzw. die VOL-/VOF-Stellen der Regierungen von Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie der Oberpfalz zuständig.
Die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen, wenn Sie bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen wollen, können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Dieses können Sie über den Link am Seitenende herunterladen.
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz erhoben. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) hat derjenige Beteiligte zu tragen, der im Verfahren unterliegt. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 2.500,-- € ( Mindestgebühr ) und 50.000,-- €. In Einzelfällen kann die Gebühr bis auf ein Zehntel ermäßigt oder bis auf 100.000,-- € erhöht werden. Außerdem hat der Unterliegende in der Regel die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen (z.B. Anwaltskosten) des Antragsgegners und ggf. der Beigeladenen zu tragen.
Die Vergabekammer erhebt einen Kostenvorschuss in Höhe von 2.500,-- €. Der Kostenvorschuss wird bei Obsiegen des Antragstellers zurückgezahlt.
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