Mit den nachfolgenden Links gelangen Sie direkt zu den Menüpunkten Suche, Hauptnavigation oder zum Inhaltsbereich der jeweiligen Seite.

Die Suche erreichen Sie auch durch das Tastaturkürzel alt+i, die Hauptnavigation mit den Tasten alt+h, den Inhaltsbereich mit den Tasten alt+t sowie den Seitenanfang mit den Tasten alt+a.

Der Klick auf das Bayerische Staatswappen öffnet ein neues Browserfenster und Sie gelangen zum Auftritt der Bayerischen Staatskanzlei.
Grafik mit Quadraten
|
Startseite
|
Inhaltsverzeichnis
|
Impressum
|
Suche
|
Aufgaben
|
Bürgerservice
|
Wir über uns
|
Mittelfranken
|
Presse
|
Suche
|
Willkommen bei der Regierung von Mittelfranken - Bereich Sicherheit, Kommunales, Soziales

Zurück zum Seitenanfang

Ansprechpartner:

Herr
Helge Nordmann
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Tel:
05504-809805
Fax:
05504-809819
Helge.Nordmann@reg-schw.bayern.de

Beauftragter des Freistaates Bayern im Grenzdurchgangslager Friedland

Ansprechpartnerin:

Frau
Nelli Wagner
- E-Mail
Tel:
05504-809804
Fax:
05504-809819

Landesaufnahmestelle - Sachgebiet 15


Grenzdurchgangslager Friedland: Aufnahme, Verteilung und Weiterleitung von Spätaussiedlern

Die Erstaufnahme von Spätaussiedlern, ihren Ehegatten, ihren Abkömmlingen sowie den weiteren mit eingereisten Familienangehörigen erfolgt im Grenzdurchgangslager Friedland als Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes.
Gemäß § 8 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge - Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom 10.08.2007 (BGBl I 2007, 1902) werden Spätaussiedler  und deren Familienangehörige durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) auf die Länder verteilt. Die Aufnahmequote des Freistaates Bayern richtet sich gem. § 8 Abs. 3 BVFG nach dem sog. „Königsteiner-Schlüssel“ des vorangegangenen Jahres, z. Z. (2010) beträgt sie 15,01 %.

Die Verteilung und vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern, ihren Ehegatten und Abkömmlingen sowie den weiteren mit einreisenden Familienangehörigen ist im Freistaat Bayern durch die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 2. Dezember 2008 (GVBl. S. 912, BayRS 86-8-A) geregelt (§§ 125 ff. AVSG).

Die Aufnahme, Verteilung und Weiterleitung von Spätaussiedlern, ihren Familienangehörigen sowie von Flüchtlingen im Rahmen eines Aufnahmeprogramms (z.B. EU-Resettlementprogramm für irakische Flüchtlinge) in die für die Aufnahme vorgesehenen Regierungsbezirke wird im Grenzdurchgangslager (Gdl) Friedland durch den Beauftragten des Freistaates Bayern im Gdl Friedland abgewickelt. Bei der Verteilentscheidung werden u.a. anerkennungsfähige Familienbindungen mitberücksichtigt (§ 127 AVSG). Die Weiterleitung erfolgt direkt in staatliche Unterkünfte (Übergangswohnheime) oder in eine Wohnung.

Zur wesentlichen Erleichterung der Integration werden 6-monatige Integrationskurse für Spätaussiedler, die auf den Freistaat Bayern verteilt werden, im Gdl Friedland, Niedersächsisches Zentrum für Integration, vermittelt und vom Freistaat Bayern als erstes Angebot der Integration finanziell gefördert.

Weiterführende externe Links

Downloads

Weitere Themen des Sachgebiets

Zuletzt geändert am 03.02.2012.

Fränkischer Wappenschild, durch einen Klick gelangen Sie zurück zum Seitenanfang | Seitenanfang | Suche | Impressum und Datenschutzerklärung | Kontakt | © 2011 Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach