Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) gewährt Zuwendungen für Rückkehrberatung, Rückkehrhilfe und Reintegration an Rückkehrberatungsstellen gem. Förderrichtlinien.
Es handelt sich hierbei um Projekte zur Unterstützung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbewerbern bei der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung in ihre Heimat. Die Aufgabe der Durchführung des Antrags- Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahrens wurde seit dem Jahr 2003 der Landesaufnahmestelle übertragen.
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