Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Beratung und Integrationsbegleitung (z. B. mit Gemeinwesenorientierung, mit niedrigschwelligen Angeboten, zum Aus- und Aufbau von Netzwerken, zur Initiierung und Begleitung des bürgerschaftlichen Engagements) von Spätaussiedlern sowie rechtmäßig und auf Dauer in Bayern lebenden Ausländern. Ziel der Förderung ist es, den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Familienangehörigen zu stärken, um einerseits die Teilhabechancen in wichtigen Lebensbereichen und andererseits die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erhöhen.
Die Landesaufnahmestelle entscheidet nach Maßgabe der Richtlinie für die Förderung der Beratung und Integrationsbegleitung von Personen mit Migrationshintergrund (Migrationsberatungs-Richtlinie – MbR) über die Zuwendungen für die Beratungs- und Integrationsangebote der jeweiligen Träger.
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