Die Landesaufnahmestelle in Nürnberg als Teil der Regierung von Mittelfranken nimmt nach § 125 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 18. November 2011 (Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 23/2011) auch Aufgaben der Landesflüchtlingsverwaltung wahr, die vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bestimmt werden. Sie unterstützt den Landesbeauftragten in seiner Funktion.
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