Nach Maßgabe der Richtlinie für die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung für junge Zuwanderer (Hausaufgabenhilfe-Richtlinie – HR) vom 21.06.2010, (AllMMBl. 7/2010, S. 195) gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für Maßnahmen zur sprachlichen Integration von rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Der Vollzug der Richtlinie erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken – Sachgebiet 15 Landesaufnahmestelle in Nürnberg.
Hausanschrift:
Regierung von MittelfrankenE-Mail: last.poststelle@reg-mfr.bayern.de
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