Seit 1991 haben die Bundesländer durch entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidenten jüdische Zuwanderer aufgenommen (ehem. "Kontigentflüchtlinge"). Im Jahr 2003 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) das Verfahren für die Aufnahme jüdischer Zuwanderer übernommen. Seit dem In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.Januar 2005 müssen jüdische Zuwanderer auf der Rechtsgrundlage des Aufenthaltsgesetzes Ihre Einreise und Aufnahme in Deutschland beantragen.
Die Landesbeauftragte in der Landesaufnahmestelle der Regierung von Mittelfranken ist zuständig für die Aufnahme, Verteilung und Weiterleitung von jüdischen Emigranten und ihrer Familienangehörigen im Freistaat Bayern, die nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens durch das BAMF erfolgt.
Die Zuständigkeit der Landesaufnahmestelle umfasst auch länderübergreifende Umverteilungsanträge entsprechend des Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz vom 18.11.2005. In Fällen, in denen der länderübergreifende Wohnsitzwechsel unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts erfolgen soll, ist für die Erteilung der Zustimmung (als landesintern zuständige Stelle) die Landesaufnahmestelle zuständig.
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