Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von Ausländerinnen und Ausländern in staatlichen Unterkünften – Asylsozialberatungsrichtlinie vom 07.01.2010 (AllMBl 2007, 31) und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zur sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.
Ziel der Förderung ist die soziale Betreuung der Betroffenen, damit sie sich in dem für sie andersartigen Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland zurecht finden können.
Die Landesaufnahmestelle entscheidet über entsprechende Anträge der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege nach Maßgabe der Richtlinie.
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