
Deutsche öffentliche Urkunden werden im Ausland in der Regel nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige Vertretung des jeweiligen Staates in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist (Legalisation).
Grundsätzlich ist aber noch vor der Legalisation eine Beglaubigung der betreffenden Dokumente durch die zuständigen deutschen Behörden notwendig. Im Regierungsbezirk Mittelfranken ist dies die Regierung von Mittelfranken.
Nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 tritt bei den Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, eine vereinfachte Form der Echtheitsbescheinigung an die Stelle der Legalisation, nämlich die Apostille. Auch diese wird von der Regierung von Mittelfranken ausgefertigt.
Durch die Regierung von Mittelfranken können folgende Dokumente beglaubigt werden:
soweit diese im Regierungsbezirk Mittelfranken ausgestellt wurden und nicht von Bundesbehörden stammen.
Personenstandsurkunden können in der Regel nur im Original beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie, dass das vorzulegende Dokument mit Unterschrift eines/-r hierzu berechtigten Mitarbeiters/-in und mit einem Feuchtsiegelabdruck (rundes Siegel, gestempelt, nicht gedruckt) der ausstellenden Behörde/Institution versehen sein muss.
Eine Beglaubigung/Apostille kostet 15,00 €. Sofern Sie persönlich vorsprechen, ist dieser Betrag sofort zu entrichten. Wenn Sie Ihre Unterlagen mit der Post senden, bekommen Sie eine Kostenrechnung zugesandt.
Nicht beglaubigt werden hingegen gerichtliche Entscheidungen, Übersetzungen von gerichtlich vereidigten Dolmetschern, Schriftstücke von Notaren oder Führungszeugnisse.
Bitte beachten Sie, dass Urkunden von kreisangehörigen Gemeinden (in Mittelfranken alle Gemeinden außer Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach) eine Vorbeglaubigung durch das zuständige Landratsamt benötigen.
Ihre Dokumente zur Beglaubigung oder Ausfertigung einer Apostille senden Sie bitte mit folgendem
an diese Anschrift:
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 11
- Beglaubigungsstelle -
Postfach 606
91511 Ansbach
Wir bitten Sie, wegen der Komplexität des Beglaubigungswesens
auf Anfragen per E-Mail unbedingt zu verzichten!
Sie können auch persönlich bei uns vorbeikommen.
Die Beglaubigungsstelle hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin,
um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen.
Noch eine Empfehlung von uns:
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden im Verwendungsland oder deren konsularischen Vertretungen im Bundesgebiet, welche Dokumente sie vorlegen müssen und wie alt diese Dokumente sein dürfen.
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