Kommunales Dienstrecht, Berufsbildungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz
Die Regierung von Mittelfranken ist auch bei dienstrechtlichen Fragen Rechtsaufsichtsbehörde über die kreisfreien Städte (Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach, Schwabach) und die Landkreise.
Im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes ist die Regierung von Mittelfranken, als solche oder als Rechtsaufsichtsbehörde über die kreisfreien Städte (Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach, Schwabach) und die Landkreise, für bestimmte Bereiche zuständige Behörde. Dies betrifft vor allem die Ausbildungsberufe des Straßenwärters und die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes.
Im Rahmen des Soldatenversorgungsgesetzes werden ausscheidenden Berufssoldaten eine bestimmte Zahl von Stellen im öffentlichen Dienstes vorbehalten. Die Regierung von Mittelfranken ermittelt die Zahl der vorbehaltenen Stellen beim Bezirk, bei den Landkreisen, den Sparkassen und den Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.
Beamtengesetze
Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Verordnung zur Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung (BBiGHwOV)
§§ 9 und 10 Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
| Seitenanfang | Suche | Impressum und Datenschutzerklärung | Kontakt | © 2011 Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach