Ansprechpartner:
Herr
Bernhard
Sachbearbeiter
Erreichbarkeit
E-Mail
Tel:
0981/531597
Fax:
0981/535597
Zimmer F 101 c
Zuwendungen zum Bau von Feuerwehrgerätehäusern
Beschreibung des Themas
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Schaffung von notwendigen Stellplätzen durch
- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses/einer Feuerwache
- Einrichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses/einer Feuerwache he in ein zu diesem Zweck erworbenes Gebäude
- Erweiterungen an einem bestehenden Feuerwehrgerätehaus/ einer Feuerwache
- Einrichtung eines Feuerwehrgerätehauses/einer Feuerwache in ein bereits im Eigentum der Gemeinde stehendes Gebäude
- Der Freistaat Bayern gewährt außerdem Zuwendungen für den Neubau von Schlauchtürmen als Halb- oder Vollturm, sowie
für den Bau von Atemschutzwerkschätten und Atemschutz- Übungsanlagen
Voraussetzungen
- Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.
- Sie müssen fachlich notwendig und wirtschaftlich sein.
- Bei Planung und Ausführung sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die in der DIN 14 092 Teil 1 bis 6 enthaltenen Festlegungen zur Sicherheit beachten.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
Zuwendungsempfänger
können Gemeinden, Landkreise sowie Verwaltungsgemeinschaften, denen die Mitgliedsgemeinden ihre Aufgaben im Feuerwehrwesen übertragen haben, und kommunale Zweckverbände sein.
Erforderliche Unterlagen
Der Zuwendungsantrag (Anlage 3 FwZR, siehe unten) ist mit der Stellungnahme des
Kreis-/Stadtbrandrates bzw. des Leiters der Berufsfeuerwehr bei der Regierung einzureichen.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Eine Kopie des Antrags ist ggfs. der Rechtsaufsichtsbehörde zu übermitteln
Rechtsgrundlagen
Formulare
Weitere Themen aus diesem Bereich
Zuletzt geändert am 03.02.2012.