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Zuwendungen zum Bau von Kindertageseinrichtungen


Beschreibung des Themas

Der Freistaat Bayern gewährt den Kommunen Zuwendungen nach Art. 10 FAG bzw. nach den Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Programms "Kinderbetreuungsfinanzierung" für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, sowie die Generalinstandsetzung und den Erwerb einschließlich Umbau bzw. Instandsetzung von Gebäuden für

Zuwendungen für Maßnahmen der normalen Instandsetzung und Unterhaltung werden nicht gewährt.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger

können ausschließlich kommunale Träger sein. Sonstige Träger, wie z. B. Kirchen und Wohlfahrtsverbände, haben lediglich gegenüber den Kommunen einen Anspruch auf Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von zwei Dritteln der notwendigen Kosten. Für diese Baukostenzuschüsse können die Kommunen wiederum staatliche Finanzhilfen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Kommunale Träger reichen den Zuwendungsantrag Muster 1 a zu Art. 44 BayHO mit den notwendigen Unterlagen bei der Regierung ein (Kopie an Kreisverwaltungsbehörde).

Formulare (Word-Dokumente)

Rechtsgrundlagen (die externen Links öffnen neuen Tab oder neues Browserfenster.)

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Zuletzt geändert am 03.02.2012.

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