Durch die Gewährung von staatlichen Zuschüssen sollen die Schützenvereine in die Lage versetzt werden, notwendige Neubauten zu errichten und notwendige Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an ihren Sportanlagen vorzunehmen. Mit staatlichen Zuschüssen unterstützt wird auch der Kauf von Gebäuden (ohne Grundstückskosten) und deren Umbau zum Schützenhaus.
Die Regierungen sind dabei zuständig für die verwaltungsmäßige Prüfung des Antrages des einzelnen Schützenvereines. Nach erfolgter positiver Prüfung wird die Höhe des staatlichen Zuschusses für das Bauvorhaben festgesetzt.
Staatliche Zuschüsse können nur dann gewährt werden, wenn der Schützenverein nicht in der Lage ist, das Bauvorhaben ohne diese Zuschüsse durchzuführen (Subsidiaritätsgrundsatz)
Außerdem muss der Schützenverein in finanzieller Hinsicht die Gewähr dafür bieten, dass er seine Sportanlage ordnungsgemäß führen und unterhalten kann.
Die Gewährung von Staatszuschüssen setzt einen vollständigen Förderantrag voraus. Die entsprechenden Antragsunterlagen werden vom
Bayerischen Sportschützenbund,
Ingolstädter Landstraße 110,
85748 Garching,
Tel. 089/316949-24 (Frau Beer),
direkt den Schützenvereinen übermittelt.
Unabhängig davon ist darauf zu achten, dass neben den oben angesprochenen Antragsunterlagen regelmäßig eine Baugenehmigung erforderlich ist. Zusätzlich notwendig können daneben auch noch Genehmigungen nach dem Wasser-, Naturschutz-, Straßen- und Wegerecht und dem Denkmalschutzgesetz werden.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 30.09.1997, veröffentlicht im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst Nr. 18 Teil I vom 10.11.1997, S. 298.
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