Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs kommunale Körperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Schulverbände, kommunale Zweckverbände) beim Bau von kommunalen Theatern und Konzertbauten.
Förderfähig sind Investitionen für professionelle kommunale Theater und kommunale Konzertsaalbauten, die Betriebskostenzuschüsse des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst erhalten.
Zuschussfähig sind Aufwendungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungen sowie für die notwendigen Einbauten im Bereich der Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung und Akustik sowie im Zuschauerraum.
Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, deren zuwendungsfähige Kosten mehr als 100.000 € betragen.
Siehe Merkblatt Antragsverfahren nach Art 10 FAG (PDF-Dokument)
Art. 10 FAG und Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich
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