Ansprechpartnerin:
Frau
Margit Spatze
-
Erreichbarkeit
-
Email
Tel:
0981/531226
Fax:
0981/535226
Zimmer F 101 b
Ansprechpartnerin:
Frau
Claudia Botsch
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Erreichbarkeit
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Email
Tel:
0981/531389
Fax:
0981/535389
Zimmer F 101 b
Förderung von Schulhäusern und Schulsportstätten
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs kommunale Körperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Schulverbände, kommunale Zweckverbände) beim Bau von
- Schulhäusern (Klassen-, Fach-, Verwaltungsräume) und von
- Schulsportstätten (Sporthallen, Konditionsräume, Freisportanlagen, Hallenschwimmbäder).
Gefördert werden
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
- der Erwerb einschließlich Umbau bzw. Instandsetzung von Gebäuden, soweit sie einen an sich notwendigen Neu- oder Erweiterungsbau entbehrlich machen und
- Generalinstandsetzungen, wenn sie einer grundlegenden Überholung dienen und das Vorhaben auf einen baulichen und fachlichen Stand gebracht wird, den es im Fall einer Neuerrichtung aufweisen müsste. Die Kosten der Generalinstandsetzung müssen mindestens ein Viertel der vergleichbaren Neubaukosten betragen.
Voraussetzungen
Der Förderung wird der schulfachlich festgestellte Raum- bzw. Flächenbedarf zu Grunde gelegt.Dieser wird bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie beim Erwerb von Gebäuden in der bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 44, zu beantragenden schulaufsichtlichen Genehmigung festgestellt.
Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, deren zuwendungsfähige Kosten mehr als 100.000 € betragen.
Erforderliche Unterlagen
Siehe Merkblatt Antragsverfahren nach Art 10 FAG (PDF-Dokument)
Formulare (Word-Dokumente)
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Zuletzt geändert am 03.02.2012.