Aufsicht über die Sparkassen
Unter der Leitung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wird die Sparkassenaufsicht ausgeübt.
Die Aufsicht der Regierung von Mittelfranken erstreckt sich darauf, dass die Sparkassen die sparkassenrechtlichen Vorschriften und Verwaltungsanordnungen beachten und einhalten.
Die Sparkassen sind kommunale Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Gesetz über die öffentlichen Sparkassen - Sparkassengesetz - (SpkG) und die Verordnung über die Organisation der Sparkassen - Sparkassenverordnung - (SpkO)
keine
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