Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstlerinnen und Künstler stellt die Bayerische Staatsregierung seit dem Jahr 1998 Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit. Das Förderprogramm sieht vor, dass bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss zu ihren Atelierkosten erhalten. Der nächste Förderzeitraum beginnt - unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag - am 1. Januar 2013. Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer aus mindestens fünf Fachleuten bestehenden Auswahlkommission vergeben, die im Herbst 2012 wieder zusammentreten wird. Entscheidendes Kriterium bei der Auswahl sind die künstlerischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber.
Antragstermin
Spätestens 31. Juli 2012 (Datum des Poststempels) schriftlich bei der Regierung von Mittelfranken, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mittelfranken haben und die im Merkblatt genannten Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Informationen hierzu und die Unterlagen (Bewerbungsbogen zum Downloaden und Ausfüllen, bzw. das Merkblatt für die Bewerberinnen und Bewerber) finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst unter folgendem Link:
http://www.stmwfk.bayern.de/foerderung/kuenstlerfoerderung.aspx#Atelierförderprogramm
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