Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe des Haushalts Zuwendungen zur institutionellen Förderung von Theatern und anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst mit Sitz- und Spielgebiet in Bayern.
Theater im Sinne der Fördergrundsätze sind selbständig betriebene Bühnen, die überwiegend mit von ihnen angestellten Künstlern dramatische, musikalische oder choreographische Bühnenwerke aufführen und eine eigene Spielstätte unterhalten wie z. B.
Spätestens 20.01. für das laufende Jahr bei der Regierung von Mittelfranken für Theater mit Sitz in Mittelfranken, die die Voraussetzungen (siehe "Grundsätze für die Förderung nichtstaatlicher Theater") erfüllen.
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