Im Bereich Kultur ist die Regierung die richtige Ansprechpartnerin für Umsatzsteuer-Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 Umsatzsteuergesetz (UStG) für das Finanzamt.
Eine derartige Bescheinigung brauchen Sie, wenn Sie als festes in- oder ausländisches privates Musikensemble bzw. als Theater, z. B.
für eine Veranstaltung beim Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen wollen.
Die Ensembles bzw. Solisten müssen die gleichen kulturellen Aufgaben wie entsprechende staatliche oder kommunale Einrichtungen erfüllen.
Bei Einzelkünstlern ist maßgeblich, dass der Auftritt für sich genommen eine, mit einer Theateraufführung oder einem Konzert vergleichbare Veranstaltung darstellt, und die Darbietung vom Einzelkünstler selbst erbracht wird. Lediglich die Mitwirkung an einer solchen Leistung, wie z. B. bei Dirigenten oder Regisseuren, reicht nicht aus (vgl. EuGH-Urteil vom 03.04.2003, BStBl II S. 679).
nicht im Regierungsbezirk Mittelfranken haben.
Formloser Antrag an die Regierung von Mittelfranken mit genauen Angaben über
Veranstalter (Unternehmer), die Theater- und Konzertveranstaltungen anbieten, können die Bescheinigung für die jeweiligen Ensembles beantragen.
Die Gebühr ist abhängig vom wirtschaftlichen Interesse. Dieses bemisst sich u. a. nach der Geltungsdauer der Bescheinigung, der Anzahl der Mitglieder sowie - insbesondere bei ausländischen Ensembles - der Anzahl der Auftritte.
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