Investitionskostenförderung von kurz-, mittel- und langfristigen Anlagegütern.
Für Krankenhausbaumaßnahmen einschließlich Erstausstattung (Neubau, Umbau oder Erweiterungsbau) sowie Beschaffungen im mittel- und langfristigen Bereich werden auf Antrag Fördermittel gewährt. Aufwendungen für den Erhaltungsaufwand sind nicht förderfähig.
Im Verfahren wird die gesamte Bau- und Ausstattungsplanung, insbesondere im Hinblick auf die Bedarfsnotwendigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft und fachlich gebilligt.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Festbetragsförderung. Nach Erteilung der Bewilligungsbescheide und Durchführung der Baumaßnahme erfolgt die Überprüfung der sachgerechten Verwendung der gewährten Fördergelder durch qualifizierten Verwendungsnachweis.
Einzelmaßnahmen über 2 Mio. Euro werden durch Ministerratsbeschluss in das Jahreskrankenhausbauprogramm (JKBP) aufgenommen. Maßnahmen unter 2 Mio. Euro werden über das Regierungskontingent abgewickelt.
Für Beschaffungsmaßnahmen im kurzfristigen Bereich (Nutzungsdauer 3 - 15 Jahre) werden pauschale Fördermittel gewährt. Die Abrechnung erfolgt durch vereinfachten Verwendungsnachweis, der in zweijährigem Turnus zu erstellen ist.
Das Krankenhaus muss als Plankrankenhaus in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern aufgenommen sein. Bedarfsfeststellung durch das Bayer. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG).
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