Das große und kleine Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Ist das Wappen für andere Zwecke vorgesehen, etwa für das Siegel einer staatlich anerkannten Privatschule auf Zeugnissen, so müssen Sie sich das von der Regierung von Mittelfranken genehmigen lassen, sofern Sie in Mittelfranken wohnen. Der Antrag ist formlos zu stellen.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem im Einzelfall erforderlichen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.
| Seitenanfang | Suche | Impressum und Datenschutzerklärung | Kontakt | © 2011 Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach