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Ansprechpartner:

Herr
Hans Heubeck
Sachbearbeiter
- Erreichbarkeit
- Email
Tel:
0981/531356
Fax:
0981/535356
Zimmer F 275

Staatswappen -Verwendung des großen und kleinen Staatswappens

Das große und kleine Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Ist das Wappen für andere Zwecke vorgesehen, etwa für das Siegel einer staatlich anerkannten Privatschule auf Zeugnissen, so müssen Sie sich das von der Regierung von Mittelfranken genehmigen lassen, sofern Sie in Mittelfranken wohnen. Der Antrag ist formlos zu stellen.


Weitere Themen


Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem im Einzelfall erforderlichen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

Zuletzt geändert am 12.12.2010.

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