(PM vom 28.06.2012)
Die Bayerische Staatsregierung stellt seit 1998 Mittel aus dem Kulturfonds Bayern für ein Atelierförderprogramm bereit. Dieses sieht vor, bis zu 100 bayerischen Künstlerinnen und Künstlern für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 € zu ihren Atelierkosten zu gewähren. Der nächste Förderzeitraum beginnt am 1. Januar 2013.
Anträge zum Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstler mit Wohnsitz in Mittelfranken müssen bis spätestens 31. Juli 2012 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Regierung unter
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt23014.htm oder telefonisch unter 0981/53-1617 erhältlich.
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