(Pressemitteilung vom 25.05.2012)
Die Regierung von Mittelfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Dettenheim, Stadt Weißenburg i. Bay., und den dreistreifigen Ausbau bei Treuchtlingen erlassen.
Der Ausbau der B 2 stellt seit Jahren einen Planungsschwerpunkt in Mittelfranken dar. Die B 2 ist die wichtigste regionale Nord-Süd-Verbindung für den Raum Roth/Weißenburg-Gunzenhausen und hat als Verbindung der Ballungsräume Nürnberg und Augsburg überregionale Bedeutung. Nachdem in diesem Jahr mit dem Bau der Ortsumgehung Untersteinbach begonnen werden kann und die Bauarbeiten zum dreistreifigen Ausbau zwischen Pleinfeld-Nord und Pleinfeld-Süd ebenfalls noch im Jahr 2012 fertig gestellt werden, ist die Genehmigung der Ortsumgehung Dettenheim ein weiterer wichtiger Baustein im Konzept zum Ausbau der B 2.
Entsprechend ihrer Verkehrsbelastung wird die B 2 von Roth bis Röttenbach vierstreifig und ab Röttenbach bis Treuchtlingen dreistreifig ausgebaut. Südlich von Treuchtlingen bis zur Regierungsbezirksgrenze wurden aufgrund geringerer Verkehrsmengen bereits in den vergangenen Jahren Zusatzfahrstreifen an den Steigungsstrecken angebaut.
Mit dem Bau der Ortsumgehung Dettenheim wird insbesondere der Ortskern von Dettenheim vom Durchgangsverkehr entlastet, was zu einer Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität führen wird. Die Genehmigung umfasst neben dem Bau der 3,4 km langen Ortsumgehung Dettenheim auch den 1,3 km langen dreistreifigen Ausbau der B 2 in der Nähe des Treuchtlinger Ortsteils Schambach, wo entlang der B 2 bis zu 5,50 m hohe Lärmschutzwände entstehen werden. Die Gesamtkosten werden etwa 10,4 Mio € betragen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Voraussetzung geschaffen, mit dem Bau zu beginnen sobald die benötigten Finanzmittel zur Verfügung stehen. Der Bund hat erst kürzlich die Maßnahme im Investitionsrahmenplan 2011 - 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in die Kategorie "prioritäre Vorhaben" höher gestuft und somit die Dringlichkeit der Ortsumgehung von Dettenheim bestätigt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses wird gemeinsam mit einem festgestellten Plansatz bei den Städten Weißenburg i.Bay. und Treuchtlingen vom 04.06.2012 bis zum 18.06.2012 zur Einsicht ausgelegt. Nähere Angaben zu Ort und Zeit der Auslegung werden von den beiden Städten ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planfeststellungsbeschluss steht auch im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter dem Menüpunkt "Weitere aktuelle Themen" zur Verfügung.
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