(PM vom 16.04.2012)
Die Regierung von Mittelfranken hat die Abschussmöglichkeit von Kormoranen um drei Jahre bis zum 30. April 2015 verlängert. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche:
Der genaue Wortlaut der Regelungen ist im Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken Nr. 07/2012 veröffentlicht und kann im Internet unter: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt1/Rabl/Rabl07_2012.pdf
eingesehen werden.
Der Abschuss von Kormoranen ist Teil des unter Federführung der Regierung von Mittelfranken erarbeiteten Kormoranmanagements. Es wird durch weitere Maßnahmen ergänzt, etwa verschiedene Überspannungsmethoden an Teichen oder auch die Erprobung verschiedener optischer und akustischer Vergrämungsmethoden.
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