(Pressemitteilung vom 30.01.2012)
Piloten, Lok- und U-Bahnführer werden immer wieder mit Laserpointern geblendet, die eigentlich zur Unterstützung bei der Präsentation von Vorträgen hergestellt sind. Gefahren gehen neben diesem missbräuchlichen Gebrauch aber auch von oftmals importierten Lasern aus, die über eine so große Leistung verfügen, dass auf der Haut oder im Auge hohe Temperaturen entstehen, die zu Verbrennungen oder sogar zur Erblindung führen können.
Laser werden, in Abhängigkeit von der Strahlleistung, in Klassen eingeteilt. Im Handel frei erhältlich sind nur die Klassen 1 und 2. Bei ihnen ist die Ausgangsleistung auf 1 Milliwatt begrenzt. So wird sichergestellt, dass bei sachgemäßer Anwendung der Laserpointer für den Verbraucher ungefährlich ist. Beim Kauf sollte man sich den Laserpointer also genau ansehen: Unter anderem müssen die Laserklasse und die Warnhinweise deutlich sichtbar angegeben sein. Die erforderliche Bedienungsanleitung muss in deutscher Sprache dem Gerät beiliegen.
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken hat bei stichprobenartigen Marktüberwachungen festgestellt, dass bei Händlern keine gefährlichen Laserpointer im Verkauf angeboten wurden. In einigen Fällen hat die Polizei jedoch gefährliche Laserpointer bei Jugendlichen sichergestellt.
Gefährliche Laserpointer werden von privaten Endverbrauchern über das Internet direkt in Fernost bestellt. Diese Laser verfügen größtenteils über keine deutschen Bedienungsanleitungen und die Angaben auf dem Gerät entsprechen nicht den europäischen Standards. Vor allem aber: die Leistungen sind oftmals so hoch, dass sie zu schweren Verletzungen führen können.
Derartige Laserpointer werden bei der Einfuhr in Zusammenarbeit zwischen Zoll und der Gewerbeaufsicht der Regierung beschlagnahmt. Der Käufer bleibt in diesem Fall auf bereit entrichteten Kosten sitzen.
Die Regierung von Mittelfranken rät deshalb, nur Laserpointer mit einer Leistung von kleiner 1 Milliwatt (0,001 W) zu kaufen. Die Leistung muss auf dem Gerät angegeben sein. Generell dürfen Laserpointer nicht auf die Augen gerichtet werden, da auch Laserpointer mit zulässiger Leistung Blendgefahren hervorrufen können.
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