(Pressemitteilung vom 05.01.2010)
2009 wurden in Mittelfranken 21 neue Stiftungen (20 öffentliche und 1 nicht-öffentliche Stiftungen) errichtet und von der Regierung als rechtsfähig anerkannt. Damit haben auch in diesem Jahr die Stiftungen wieder deutlich zugenommen. Die Stiftungszwecke sind dabei bunt gemischt. Sie reichen von Kultur, Bildung und Erziehung, Förderung der Wissenschaft, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu sonstigen Zwecken. Wenn auch mit 12 neuen Stiftungen mehr als die Hälfte der 21 neuen Stiftungen ihren Sitz in der Städteachse haben (7 in Nürnberg, 4 in Fürth und 1 in Erlangen), so ist doch auch das übrige Mittelfranken gut vertreten: 3 im Landkreis Ansbach (davon je 1 in der Gemeinde Bechhofen, in der Stadt Dinkelsbühl und in der Stadt Rothenburg ob der Tauber), 1 im Landkreis Erlangen-Höchstadt (Stadt Herzogenaurach), 1 im Landkreis Fürth (Stadt Oberasbach), 1 im Landkreis Nürnberger Land (Stadt Hersbruck), 1 im Landkreis Roth (Stadt Roth), sowie 2 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (Stadt Gunzenhausen, eine davon nicht-öffentlich).
Mit den 21 neuen Stiftungen bestehen damit zum 01. Januar 2010 insgesamt 416 rechtsfähige Stiftungen in Mittelfranken. In dieser Zahl sind kirchliche Stiftungen nicht erfasst. Allein in den letzten 10 Jahren sind in Mittelfranken 185 Stiftungen, somit knapp 45 %, neu hinzugekommen.
Die Errichtung einer Stiftung ist hervorragend geeignet, um private Mittel für vielfältige Zwecke aus den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, soziale Belange, Umwelt- und Naturschutz usw. auf Dauer entsprechend dem autonomen Willen der Stifter einzusetzen. Potentielle Stifter werden von der Regierung von Mittelfranken gerne beraten. Ansprechpartner ist Herr Stefan Vogel (0981/531618).
Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern - ohne die kirchlichen Stiftungen - steht für jeden zugänglich im Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung unter http://www.stiftungen.bayern.de zur Verfügung. Das Verzeichnis enthält für jede Stiftung Angaben zum Namen, zur Rechtsstellung und zur Art, zum Sitz, zum Zweck, zu den Stiftungsorganen, zur gesetzlichen Vertretung, zum Zeitpunkt der Entstehung und zur Anschrift sowie zum Namen des Stifters, falls dieser dem zugestimmt hat.
Zudem stehen im Internet auch ein ausführliches Merkblatt mit Muster für Stiftungsgeschäft und -satzung und weiterführende Adressen und Hinweise zur Verfügung. Diese Informationen sind im Internetangebot der Regierung von Mittelfranken unter http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt23012.htm abrufbar.
Liste der 20 neuen öffentlichen Stiftungen in Mittelfranken im Jahr 2009
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