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Tel:
0981/531233
Fax:
0981/531770

Zulassungspflicht für Metzger, Direktvermarkter und andere Lebensmittelbetriebe
Zeit drängt - Frist endet am 31.12.2009

(Pressemitteilung vom 05.02.2009)

Das Europarecht (sog. EU-Hygienepaket) sieht seit dem 01.01.2006 die Zulassungspflicht für Betriebe vor, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs umgehen. Ziel der EU ist es, dass der Verbraucher europaweit sicher sein kann, ein hygienisch einwandfreies Produkt zu erhalten, sei es Fleisch und Wurst, Milch und Käse oder Eier. Folgende Betriebe sind zulassungspflichtig:

Die von der EU gewährte Frist, in der alle Betriebe zugelassen sein müssen, endet bereits am 31.12.2009! Wer dann keine Zulassung hat, muss ab 01.01.2010 z.B. im Schlachthof oder bei einem zugelassenen Metzger schlachten lassen, oder seinen Geschäftsbetrieb umstellen, damit er nicht mehr unter die Zulassungspflicht fällt. Im schlimmsten Fall muss er sogar seinen Betrieb schließen!

Zwar haben bereits viele der zulassungspflichtigen Metzgereien und andere Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft verarbeiten, einen Zulassungsantrag gestellt, aber noch immer gibt es auch eine erhebliche Anzahl von Betrieben, die sich noch nicht auf die neue Rechtslage eingestellt haben.

Bei der für Mittelfranken zuständigen Zulassungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, sind von den ca. 450 zulassungspflichtigen fleischverarbeitenden Betrieben bislang erst 200 Anträge eingegangen, weitere 150 Anträge liegen den Kreisverwaltungsbehörden vor. Die Regierung von Mittelfranken appelliert daher in Anbetracht der Vielzahl der noch anstehenden Zulassungsverfahren dringend an alle Betriebe, die eine Zulassung beantragen wollen, dies möglichst bald zu tun, damit über die Anträge noch rechtzeitig vor Jahresende entschieden werden kann. Es bedarf großer gemeinsamer Anstrengungen der Betriebe, der Veterinärämter und der Regierung von Mittelfranken, um sicher zu stellen, dass die Betriebe ab 01.01.2010 weiter produzieren können.

Für Fragen, die das Zulassungsverfahren betreffen, geben die vor Ort zuständigen Veterinärämter oder die Regierung von Mittelfranken (Tel.: 0981 / 53 -1659) gerne weitere Auskunft. Die Regierung von Mittelfranken hat in ihrem Internetauftritt (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter der Rubrik "Aktuelle Themen" nähere Einzelheiten zur Zulassungspflicht und zum Zulassungsverfahren zusammengetragen sowie die entsprechenden Zulassungsunterlagen bereitgestellt. Die ausgefüllten Unterlagen sind über das zuständige Veterinäramt der Stadt bzw. des Landratsamtes bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.




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Zuletzt geändert am 05.02.2009.

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