(Pressemitteilung vom 23.01.2008)
Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet - Sind Lehrerbeurteilungen bei "spickmich.de" wirklich rechtmäßig?
In letzter Zeit erregte die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der so genannten "Lehrerbeurteilungen" auf der Plattform "spickmich.de" die besondere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln haben in einem einstweiligen Verfügungsverfahren diese Beurteilungen von Lehrern im Internet als rechtmäßig angesehen. Die Presse hat Ende November unter aussagekräftigen Schlagzeilen wie "Auch Lehrer müssen Noten dulden" oder "Lehrerbenotung im Internet ist rechtens" ausführlich darüber berichtet.
Im Gegensatz dazu kommt die bayernweit zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich bei der Regierung von Mittelfranken zu dem Ergebnis, dass die Bewertungen der Lehrer im Internet mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zu vereinbaren sind. Danach ist das Recht der Lehrer auf informationelle Selbstbestimmung stärker zu gewichten, als das Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit. Somit stehen die schutzwürdigen Interessen der Lehrer den Internetveröffentlichungen von "spickmich.de" entgegen. Dies hat zur Folge, dass die Benotungen rechtswidrig sind.
Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich bei der Regierung von Mittelfranken wird ihre Rechtsauffassung am Europäischen Datenschutztag,
Montag, den 28.01.2008, um 10:30 Uhr,
im Sitzungssaal des Staatlichen Schulamts in der Stadt Nürnberg,
Praterstraße 16, 3. Stock,
der Presse und den Vertretern der Bayerischen Lehrerverbände vorstellen. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, inwieweit die vielen Internetveröffentlichungen mit personenbezogenen Daten rechtmäßig bzw. rechtswidrig sind.
Die Damen und Herren Berichterstatter sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen!
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